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Gemeinnützigkeit und Transparenz

Transparenz ist die Voraussetzung für Vertrauen und das  ist uns als Tierschutzverein  sehr wichtig. Wir haben nichts zu verbergen, deswegen stellen wir neben unserer Satzung auch alle Einnahmen und Ausgaben online.

Gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein

Hundeherzen e.V. hat seinen Sitz in 63110 Rodgau (Kreis Offenbach / Hessen)  und ist beim Amtsgericht Offenbach am Main im Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Offenbach am Main als gemeinnützig anerkannt. Unsere Spendengelder kommen zu 100% dem guten Zweck zugute. Wir arbeiten ehrenamtlich mit maximaler Transparenz für das Wohl der Hunde. Auf Wunsch stellen wir Spendern gerne Spendenquittungen aus.

Wir sind eine geprüfte Organisation mit Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz (TierSchG).

Die Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Tierschutzgesetz wurde uns von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Veterinäramt Dietzenbach  im Jahr 2019 erteilt.

Hundeherzen e.V. hat mit dieser Erlaubnis die amtstierärztliche Bestätigung erhalten, dass unser Verein alle gesetzlichen Voraussetzungen bezüglich Transport, Unterbringung, gesundheitlicher Versorgung zur Vermittlung von Hunden erfüllt und die nötige Sachkunde besitzt. Diese Erlaubnis ist nicht freiwillig sondern für alle Tierschutzvereine, die Tiere in Deutschland vermitteln wollen, vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

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Vermittelte Hunde
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Ehrenamtliche Helfer
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Patenschaften
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Pflegestellen
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Hundeherzen e.V.

Spendenkonto
Frankfurter Volksbank
IBAN: DE97 5019 0000 6003 5042 45
BIC: FFVBDEFF

Hundeherzen e.V.

Spendenkonto
Frankfurter Volksbank
IBAN: DE97 5019 0000 6003 5042 45
BIC: FFVBDEFF